Beitrags ordnung
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Der Verein Digitale Kultur erhebt für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gemäß § 9 der Vereinssatzung Beiträge.
§ 1 Beiträge
Der Beitrag für Ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 5 Euro pro Monat. Fördermitglieder zahlen mindestens 5 Euro pro Monat.
§ 2 Fälligkeiten
- Mitgliedsbeiträge werden zum 1. eines Monats fällig und sind dem Verein quartalsweise zu überweisen.
- Die Abrechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt nach Kalendermonaten.
- Bei Aufnahme eines Mitglieds während eines laufenden Quartals ist der Mitgliedsbeitrag bis zum jeweiligen Quartalsende sofort fällig und zu überweisen.
- Bei Austritt eines Mitglieds aus dem Verein werden zuviel bezahlte Beiträge zurückerstattet.
- Statusänderungen der Vereinsmitgliedschaft können nur zum Ersten eines Monats erfolgen.
Stand: 3. April 2003